AGB und Mietbe­dingungen

1. Für ein angemietetes Dachzelt inkl. Zubehör

1.1. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Mietvertrag unterschrieben dem Vermieter innerhalb der Frist zurück gesendet wird und per Mail vom Vermieter rückbestätigt wurde.

1.2. Da die Zelte mindestens 56 kg wiegen, werden 2 Helfer zum Heben auf das Fahrzeugdach und zum Abbau benötigt.

1.3. Der Mieter teilt dem Vermieter im Vorfeld das Fahrzeugmodell mit und welche Art von Dachreling vorhanden ist.

1.4. Sollte kein Dachaufbau vorhanden sein, kann dieser vor Ort, je nach Verfügbarkeit angemietet werden. Da wir diese Teile vom Händler zukaufen, übernehmen wir keine Gewähr für eventuell nicht passende Teile, die fahrzeugspezifisch von Thule geliefert werden und nicht vorher am Fahrzeug getestet wurden.

1.5. Weiterhin benötigt der Vermieter Angaben zu vorhandenen Querträgern, um im Vorfeld zu klären, ob die vorhandenen Anschlußteile verfügbar sind (Verbinder Dachzelt-Querträger).

1.6. Die vom Mieter vorhandenen Querträger sollten der Nennbreite des Zeltes ( 130cm / 142 cm / 160 cm ) entsprechen. Abweichungen müssen vorher mit dem Vermieter besprochen und schriftlich vermerkt werden.

2. Für eine angemietete Dachbox inkl. Zubehör

2.1. Die Vertragsparteien schließen einen Mietvertrag über die im Mietvertrag genannte Mietsache, die entweder neuwertig oder in ordnungsgemäßen, gebrauchten Zustand ist, zum Anbau am Fahrzeug des Mieters.

2.2. Die Miete ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Eine Kaution wird erhoben, diese beträgt 100 Euro. Eventuelle Beschädigungen am Mietobjekt werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes wird der Wiederbeschaffungspreis dem Mieter 2.3. in Rechnung gestellt.

2.4. Entstehen während der Montage und Demontage Schäden am Fahrzeug, haftet der Mieter.

2.5. Der Mieter hat die Mietsache grundsätzlich unbeschädigt unter Berücksichtigung normaler Abnutzung am Vertragsende zurückzugeben. Er hat Beschädigungen dem Vermieter während der Vertragszeit auch dann offenzulegen, wenn sie bei der Rückgabe beseitigt sind.

2.6. Eine Reservierung ist nur mit unterzeichnetem Mietvertrag möglich. Im Falle der Stornierung muss der Vermieter 8 Kalendertage vor dem vorgesehenen Termin informiert werden, andernfalls wird vom Vermieter eine Gebühr in Höhe einer Wochenmiete in Rechnung gestellt.

2.7. Der Mindestabrechnungszeitraum beträgt 7 Tage.

2.8. Der Mieter übergibt die Mietsache dem Vermieter in gereinigtem Zustand, ansonsten fallen Reinigungsgebühren pauschal von 15 Euro an.

3. Anmiet-& Stornierungs­bedingungen:

3.1. Die Montage erfolgt gemeinsam Vermieter-Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung des Dachzeltes entstehen, da der Mieter beim Auf-und Abbau mit tätig wird. Für die Anbringung am Dachaufbau besteht von Vermieterseite eine Haftpflichtversicherung, die evtl. Schäden bei der Montage ersetzt. Diese sind sofort vom Mieter vor Ort anzuzeigen. Nachträgliche Mängel können nicht angezeigt werden.  

3.2. Nach Mietvertragsunterzeichnung werden 25 % der Mietsumme als Anzahlung fällig. Diese kann in bar oder per Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto beglichen werden. Wird der Vertrag vom Mieter bis 4 Wochen vor Anmietdatum storniert, fallen 50,00 Euro als Bearbeitungskosten an. Wird der Vertrag bis 1 Woche vor Anmietdatum storniert, fallen 50 % Stornierungskosten der Gesamtsumme an. Wird der Vertrag innerhalb einer Woche bis zum Anmietdatum storniert, fällt die Gesamtsumme an, welche dem Vermieter innerhalb von sieben Tagen in bar gezahlt oder auf sein Konto überwiesen wird. Gibt der Mieter das Dachzelt verspätet zurück, fällt eine Gebühr von 170,- / 180,- Euro an, je nach angemietetem Modell, welche der Höhe der Miete von einer Woche entspricht.

3.3. Die im Mietvertrag angegebene Kaution und restliche Anmietgebühr ist am Anmiettag in bar zu zahlen oder nach Absprache mit dem Vermieter, vorab zu überweisen. Es besteht keine Möglichkeit der Kartenzahlung.

3.4. Eine Ausweiskopie verbleibt mit der Kaution bis zur Rückgabe des Dachzeltes beim Vermieter.

3.5. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & desinfiziert) zu übergeben. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über und er überprüft in regelmäßigen Abständen, spätestens nach den ersten 100 km und danach aller 500 km den festen Sitz und gegebenfalls die Schrauben nachzuziehen.

3.6. Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Dachzelt in gebrauchstauglichem Zustand zurückzugeben. Eventuell vorhandene Schäden werden bei Anmietung protokolliert und von beiden Seiten unterzeichnet.

3.7. Gibt der Mieter das Dachzelt defekt zurück, so behält der Vermieter die Kaution ein, begleicht die Reparaturkosten und der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur die Restsumme zurückerstattet. Dies kann bis zu 3 Monate dauern, wenn das Dachzelt gleich im Anschluss wieder vermietet ist. Entsteht während der Anmietzeit ein Mangel am Dachzelt oder am Zubehör, ist der Vermieter umgehend telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen, damit das Dachzelt im Anschluss weitervermietet werden kann. Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.

3.8. Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie.. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen.

3.9. Der Mieter hat das Dachzelt sauber dem Vermieter zurückzugeben, während der Anmietdauer sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen (Riss im Soff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, etc.). Dies kann vom Mieter auch über seine private Haftpflichtversicherung erfolgen, wenn die Reparaturkosten die hinterlegte Kaution übersteigen.

3.10. Bei einem Totalschaden oder Verlust des Dachzeltes hat der Mieter dem Vermieter das Dachzelt zum derzeitigen Neuwert (ca. 2750,00 Euro ohne Zubehör) zu ersetzen. Dies gilt ebenso für fehlendes oder defektes Zubehör (z.B. Kurbel, Sonnensegel, Innentaschen, etc.).

3.11. Tiere sind im Dachzelt nicht erlaubt, bei Zuwiderhandlungen zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro, die von der Kaution einbehalten wird.

3.12. Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen.

3.13. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

3.14. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden. Die Angaben finden Sie im Fahrzeugschein und zählen für Aufbauten während der Fahrt.

3.15. Die Benutzung von Autowaschanlagen ist während der Anmietdauer untersagt, da Schäden am Dachzelt entstehen könnten.

3.16. Die Höhe und Breite der Fahrzeuge inkl. Dachzelt müssen berücksichtigt werden und werden auf Wunsch am Tag der Anmietung gemessen und vermerkt, um Schäden am Fahrzeug und Dachzelt zu vermeiden, zum Beispiel bei Einfahrten in Parkhäuser, auf Fähren, etc. .

3.17. Tiere sind im Dachzelt nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung fallen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 100,00 Euro an.

3.18. Mit der Anmietung eines Dachzeltes erklären Sie sich mit den AGB's, den Datenschutzbestimmungen und den Mietbedingungen einverstanden.

4. Haftungsausschluss

Der Vermieter übergibt dem Mieter den Gegenstand, hilft der Vermieter bei der Montage, haftet er nicht für Schäden, die während des Aufbaus am Fahrzeug und am Mietobjekt eintreten sollten.